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Jetzt AnmeldenCa. 1.000.000 Berufskraft- fahrer müssen bis zum Jahr 2014 an den Weiterbildungs- maßnahmen teilnehmen. (BKrFQG)
Wir informieren Sie bzgl. der Fördermittel des Bundesamts für die Weiterbildungskurse
Pro+NiWo Inh. Nina Jagla als Pro+NiWo genannt schließt Verträge für die jeweilige Veranstaltung in der Regel bis spätestens 10 Werktage vor dem Beginn des Veranstaltungstermins zu den nachfolgenden Bedingungen.
Pro+NiWo behält sich den Rücktritt vom Ausbildungsvertrag bis 7 Werktage vor Beginn der Veranstaltung vor. Der Rücktritt erfolgt schriftlich.
Der Kursteilnehmer erhält bezahlte Teilnehmergebühren in voller Höhe zurück. Im Falle des Rücktritts sind weitergehende Schadenersatzansprüche des Kursteilnehmers ausgeschlossen.
Ein den Veranstalter zum Rücktritt berechtigender Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Mindesteilnehmerzahl für eine Veranstaltung nicht erreicht wird.
Tritt der Kursteilnehmer vom Vertrag zurück oder nimmt er an der Veranstaltung nicht teil, so ist ein angemessener Ersatz für die getroffenen Lehrgangsvorbereitungen sowie die Aufwendungen zu zahlen.
Bei einem Rücktritt bis spätestens 12 Werktage vor Beginn der Lehrveranstaltung beträgt der Ersatz für die Aufwendungen von Pro+NiWo 30 % der vollen Kursgebühr. Bei einem späteren Rücktritt bis zu 3 Werktage vor Kursbeginn hat der Kursteilnehmer 70 % der vollen Gebühr zu bezahlen.
Tritt der Teilnehmer noch später vom Vertrag zurück oder erscheint er zu den Veranstaltungen nicht oder nur zeitweilig, bleibt er zur Entrichtung der vollen Teilnehmergebühr, unabhängig vom Grund des Fernbleibens, verpflichtet.
Der Teilnehmer erhält über sämtliche Gebühren eine Rechnung. In diesem Rechnungsbetrag sind die Kosten für eventuelle Lehrmittel, nicht jedoch die Kosten für Bewirtung, enthalten. Der Teilnehmer ist zur Teilnahme an der Veranstaltung nur berec htigt, wenn die vereinbarte Gebühr bis zu dem auf der Rechnung ausgewiesenen Zeitpunkt in voller Höhe an Pro+NiWo geleistet ist.
Pro+NiWo ist die Wahl der Referenten frei. Der Teilnehmer hat einen Anspruch nur insoweit, als der Referent die erforderliche fachliche Qualifikation für die Durchführung des Lehrgangs nachweisen können muss.
a.) Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung von Pro+NIwO auf den nach der Art der geschuldeten Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Pro+NiWo. Gegenüber Unternehmen haftet Pro+NiWo bei leicht fahrlässigen Verletzungen unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
b.) Die vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Körper- und Gesundheitsschäden oder beim Verlust des Lebens des Dienstleistungsberechtigten, soweit diese Pro+NiWo zugerechnet werden können.
Dem Teilnehmer bleibt es unbenommen, einen Ersatzteilnehmer für die gebuchte Veranstaltung zu gleichen Bedienungen zu stellen.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus diesem Vertragsverhältnis ist Lichtenfels, wenn der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.